JudikaturJustizRS0035506

RS0035506 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2006

Der "Mangel der Parteifähigkeit eines Toten" ist im Sinne des § 6 Abs 2 ZPO sanierbar. Der erfolglose Zustellversuch, bei dem sich herausstellt, daß der Beklagte bereits verstorben ist, rechtfertigt die Einleitung des Verfahrens nach den §§ 6 f ZPO.

Entscheidungen
5