Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, dem Nebenintervenienten die mit S 22.514,65 (darin S 3.752,43 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger arbeitete vom 17. 4. 1989 bis 15. 3. 1996 bei seiner Ehegattin als Verkaufsberater mit einem monatlichen Entgelt von S 15.000,--, 14 mal jährlich und Spesen sowie Reisekostenersatz. 1992 geriet das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten und es kam ab 1993 zu…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist mangels erheblicher Rechtsfrage zurückzuweisen, da der ehemalige Masseverwalter bereits zum Zeitpunkt, als der Beitritt als Nebenintervenient in der mündlichen Streitverhandlung vorgetragen wurde, seines Amtes enthoben war und der Kläger in der Sache verhandelte, ohne soglei…