JudikaturJustizRS0035453

RS0035453 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 2011

Das Prozessgericht ist jedenfalls dann zur Verhandlung und Entscheidung über den Zurückweisungsantrag einer Prozesspartei berufen, wenn die Erklärung der Nebenintervention durch einen an das Prozessgericht gerichteten Schriftsatz erfolgte und das Prozessgericht daher die Zustellung des Nebeninterventionsschriftsatzes veranlasste.

Entscheidungen
2