JudikaturJustizRS0035443

RS0035443 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. November 2021

Die Inanspruchnahme mehrerer Schädiger wegen Zufügung desselben Schadens, jedoch aus verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen Gründen begründet nur bei Mittätern materielle Streitgenossenschaft.

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