JudikaturJustizRS0035426

RS0035426 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. November 2021

Klagt der Geschädigte drei Parteien, denen je nach ihrer Funktion verschiedene Fehlverhaltensweisen bei einem den Schadenersatzanspruch auslösenden und den Geschädigten gefährdenden Warenvertrieb vorgeworfen werden, so wird eine materielle Streitgenossenschaft (Mehrheit von Schädigern gemäß § 1304 ABGB) geklagt.

Entscheidungen
3