Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die Einleitung des gesetzlichen Verfahrens über die K lage gegen den Zweitbeklagten, die Drittbeklagte und die Viertbeklagte unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufg…
Text Begründung: [1] Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin, die vier B eklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von 2.312.478,99 EUR sA und den Erstbeklagten, d en Zweitbeklagten und d ie Drittbeklagte zur ungeteilten Hand zur Zahlung weiterer 115.976,28 EUR zu verpflichten. Zudem begehrte sie die F es…
Rechtliche Beurteilung [8] Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. [9] 1.1. Der Revisionsrekurs ist nicht jedenfalls unzulässig. Auch bestätigende Beschlüsse sind gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO anfechtbar, wenn die Klage – wie im vorliegenden Fall – ohne Sachentscheidungen aus formellen Gründen zurückgewiesen wurd…