Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, dem Beklagten die mit S 29.214,-- bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin enthalten S 4.869,-- USt) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit vollstreckbarem Notariatsakt vom 25.3.1993 verpflichteten sich die Kläger, dem Beklagten für die Übertragung von Rechten an einem Unternehmen S 9 Mio zu zahlen und zwar durch Übernahme offener Verbindlichkeiten, sofortige Barzahlung und monatliche Teilbeträge. Zur Hereinbringung e…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen von den Klägern erhobene Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. Die Zuständigkeit des Exekutionsgerichts gemäß Art XVII EGEO gilt nur für Klagen, mit denen die Exekutionskraft des Notariatsaktes aus formellen Gründen bestritten wird (§ 4 NO), nicht aber auch für Klagen, mit denen das im…