(1) Wenn die Executionskraft eines Notariatsactes im Civilrechtswege bestritten werden will, ist die Klage bei dem nach den Proceßgesetzen zuständigen Gerichte zu erheben.
(2) Die vorläufige Einstellung der Execution ist aus Anlaß der Erhebung einer solchen Klage auf Begehren des Klägers zu verfügen, wenn durch gerichtlichen Augenschein oder durch vollbeweisende Urkunden dargethan ist, daß der Notariatsact mit Verletzung solcher Vorschriften aufgenommen oder ausgefertigt wurde, von deren Beobachtung die Kraft des Actes als einer öffentlichen Urkunde oder die Executionsfähigkeit desselben in diesem Gesetze abhängig gemacht ist.
Rückverweise
EO · Exekutionsordnung
§ 419 Europäischer Vollstreckungstitel
…Aufhebung der vom Notar erteilten Bestätigung ist das nach den Prozessgesetzen zur Entscheidung über die Bestreitung der Exekutionskraft eines Notariatsakts berufene Gericht zuständig (§ 4 NO).…
NO · Notariatsordnung
§ 37
…die Herausgabe von Schriftstücken, Bild-, Ton- oder Datenträgern aufgetragen wird oder diese beschlagnahmt werden, nicht umgangen werden; besondere Regelungen zur Abgrenzung dieses Verbots bleiben unberührt. (4) Soweit dies das Recht des Notars auf Verschwiegenheit zur Sicherstellung des Schutzes der Partei oder der Rechte und Freiheiten anderer Personen oder der Durchsetzung zivilrechtlicher…
§ 154
…§. 154. (1) Die Notariatskammer ist verpflichtet, in die Akten, Geschäftsregister, Bücher, Verzeichnisse und Sammlungen (§§ 112 Abs. 4, 115 und 116) der Notare ihres Sprengels zur Überprüfung ihrer Geschäftstätigkeit von Zeit zu Zeit Einsicht zu nehmen (Revision). Dabei ist auch zu überwachen, ob…
§ 36c
…1) In den Fällen des § 36a Abs. 1 hat der Notar den Bundesminister für Inneres (Bundeskriminalamt, Geldwäschemeldestelle gemäß § 4 Abs. 2 Bundeskriminalamt-Gesetz) unverzüglich über alle Geschäfte und Transaktionen einschließlich versuchter Transaktionen zu informieren, wenn er Kenntnis davon erhält oder den Verdacht oder…
§ 36b
…oder berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass das Geschäft der Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder der Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) dient oder 4. wenn er Zweifel an der Echtheit oder Angemessenheit der erhaltenen Identitätsnachweise hat. (2) Die Identität der Partei ist durch persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, durch…