JudikaturJustizRS0035183

RS0035183 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 1988

Fehlt eine der wesentlichen Voraussetzungen der OHG wie besonders der wenigstens schlüssige Abschluß des Gesellschaftsvertrages, so kann auch im Außenverhältnis die Gesellschaft nicht zur Entstehung gelangen und die Scheingesellschaft kann nicht klagen und geklagt werden.

Entscheidungen
2