Spruch Die Rechtswirksamkeit einer ein Grundhandelsgewerbe betreibenden Offenen Handelsgesellschaft vor Eintragung in das Handelsregister setzt eine wenigstens schlüssige Zustimmung des weiteren Gesellschafters zum Geschäftsbeginn voraus. Sonst haftet der Handelnde gutgläubigen Dritten für die Scheingesell…
Text Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die Berufung der nunmehrigen Rekurswerberin T GesmbH i. L. (im folgenden kurz: GesmbH) gegen das wider die Beklagte T Warenhandelsgesellschaft m. b. H. Co (im folgenden kurz: OHG) ergangene Versäumungsurteil mit der Begründung zurück, daß die…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Zu Unrecht verweist die Rekurswerberin allerdings auf ein Recht, als Gesellschafterin der beklagten OHG eine Berufung in deren Namen zu erheben. Denn sie ist bei Erhebung der Berufung ausdrücklich nicht im Namen der Gesellschaft eingeschritten, sondern hat umgekehrt mit der Beha…