JudikaturJustizRS0035046

RS0035046 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2023

Eine Zweigniederlassung besitzt keine Rechtspersönlichkeit und kann nicht Partei eines Rechtsstreites sein. Eine Rechtsperson kann aber unter der Firma ihrer Zweigniederlassung verklagt werden.

BGH vom 24.11.1951, II ZR 26/51; Veröff: Sd JZ 1952,82

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