Spruch Die Revision der beklagten Partei wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei deren mit 450,14 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 75,02 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Das Berufungsgericht hat ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht jedoch 30.000 EUR übersteigt und über Antrag der Beklagten nach § 508a ZPO seinen Zulassungsausspruch dahin abgeändert, dass die ordentliche Revision doch für zulässig erklärt wurde. Ob ei…
Rechtliche Beurteilung Entgegen diesem Ausspruch, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist (§ 508a Abs 1 ZPO), hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab. Das ist wie folgt kurz zu begründen (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO): Unstrittig ist, dass die Klägerin ihr…