Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.187,28 EUR (davon 197,88 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Über Vermittlung der Beklagten und nach Beratung durch deren Mitarbeiter Ing. W***** erwarb die Klägerin im Mai 2007 um 20.000 EUR Immofinanz und Immoeast Aktien. Als sie einen Kursverfall dieser Aktien 2008/2009 zu einem nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkt wahrnahm, ste…
Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin beantwortete Revision der Beklagten ist zwar zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Die Revisionswerberin macht geltend, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts sei die in § 903 letzter Satz ABGB normierte Ablaufhemmung abbedungen worden. Durch die Koppelung des Verjährungs…