JudikaturJustizRS0034834

RS0034834 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2023

Der zweite Tatbestand des Art XLII Abs 1 EGZPO ist eine eigene Norm des materiellen Rechtes, die bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen auch ohne sonstige rechtliche Verpflichtung zur Vermögensabgabe und Eidesleistung zwingt.

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