Spruch Der Revision wird Folge gegeben, die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahingehend abgeändert, daß sie einschließlich des in Rechtskraft erwachsenen klageabweisenden Teiles insgesamt zu lauten haben: "Das Klagebegehren des Inhalts, die beklagte Partei ist schuldig, der Klägerin über die von i…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Tocher des am 9. 7. 1996 (in Wels) verstorbenen Franz B*****. Zwischen der Beklagten und Franz B***** bestand bis zu dessen Tod eine Lebensgemeinschaft. Sein Nachlaß, der nach dem Hauptinventar mit S 8.036,07 überschuldet war, wurde der Klägerin mit Beschl…
Rechtliche Beurteilung Die von der Beklagten erhobene Revision ist zulässig und berechtigt. Gemäß Art XLII Abs 1 EGZPO kann, "wer nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes ein Vermögen oder Schulden anzugeben verpflichtet ist, oder wer von der Verschweigung oder Verheimlichung eines Vermögens vermutlich Kenntnis ha…