JudikaturJustizRS0034828

RS0034828 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2022

Nur eine bewusste absichtliche Verschweigung oder Verheimlichung eines Vermögens zwingt zur Vermögensangabe und Eidesleistung; sie setzt eine Tätigkeit des Beklagten voraus, die die Verschweigung oder Verheimlichung des Vermögens bezweckt.

Entscheidungen
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