JudikaturJustizRS0034754

RS0034754 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2018

Die laufende Ersitzung wird durch den Eintritt eines neuen bücherlichen Eigentümers unterbrochen, der sowohl im Zeitpunkt des Erwerbsgeschäftes als auch in dem der bücherlichen Eintragung den wahren Sachverhalt weder kannte noch kennen mußte.

Entscheidungen
5