Spruch 1. Keinem der Rekurse wird Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens bilden weitere Verfahrenskosten. 2. Der Revision der beklagten Partei wird dagegen Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen (das Ersturteil, soweit es vom Berufungsgericht bestätigt wurde) werden aufgehoben. Dem Erstgericht…
Text Begründung: Der seit 1989 in der Finanzbranche tätige Kläger war von Frühjahr 1997 bis Mai 1998 Vorstandsvorsitzender einer in Österreich ansässigen Tochterbank der ***** Nationalbank und mit deren Privatisierung beauftragt. Zu diesem Zweck gründete er eine in Liechtenstein ansässige AG, die mit der…
Rechtliche Beurteilung I. Zu den Rekursen: Beide Rekurse sind wegen der vom Berufungsgericht aufgezeigten erheblichen Rechtsfrage zulässig, im Ergebnis aber nicht berechtigt. A. Sittenwidrigkeit des Verjährungseinwands: Das Berufungsgericht hat ausgehend vom Vorbringen des Klägers und den Feststellungen die Sittenwidrigke…