Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die betreffs der Abweisung des auf Bezahlung von 425.025,98 S sA gerichteten Mehrbegehrens mangels Anfechtung unberührt bleiben, werden im übrigen, also betreffs der Abweisung des auf Bezahlung von 26.765,23 S sA gerichteten Klagebegehre…
Text Begründung: Der Kläger erteilte der beklagten Partei bzw. ihrer Rechtsvorgängerin am 13. August und am 2. September 1980 den Auftrag zur Herstellung verschiedener Bestandteile für Eisenbahnwaggons, die bei ihm von einem Dritten bestellt worden waren. Der erste Auftrag wurde ausgeführt, die Ausführu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Gemäß § 1497 ABGB wird die Verjährung durch die Einbringung der Klage allerdings nur dann unterbrochen, wenn das hierüber eingeleitete Verfahren gehörig fortgesetzt wird. Dabei ist nicht so sehr auf die Dauer der Untätigkeit des Klägers, sondern vor allem auf die Gründe …