Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagten sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger die mit S 3.737,08 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin die Umsatzsteuer von S 339,73) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 9. Juli 1982 kam es gegen 21,45 Uhr auf der Schlierbacher Landesstraße bei Straßenkilometer 15.130 zu einem Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem Moped, pol. Kennzeichen O-146.995, und der Erstbeklagte mit seinem PKW, pol. Kennzeichen O-45.990, beteiligt waren. Der Kl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Beklagten vertreten in ihrem Rechtsmittel den Standpunkt, daß dem Kläger zwar durchaus zugebilligt werden könne, nicht gleich mit Spät- oder Dauerfolgen aufgrund der beim Unfall erlittenen Verletzungen gerechnet zu haben; da aber der Heilungsprozeß nicht planmä…