RS0034533 – OGH Rechtssatz
RS0034533 – OGH Rechtssatz
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Verfallsklauseln in Kollektivverträgen sind nach ständiger Rechtsprechung nichtig, wenn sie
a) durch eine unangemessen kurze Ausschlussfrist die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren und damit den guten Sitten im Sinne des § 879 Abs 1 ABGB widerstreiten oder
b) zum Nachteil des Dienstnehmers gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen über die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen verstoßen.