JudikaturJustizRS0034388

RS0034388 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2016

Aber auch ein bloßes verbales Verhalten, wie ein ausgesprochenes Verbot, wird als ausreichende Widersetzlichkeit anerkannt, wenn sich der Servitutsberechtigte daran hält.

Entscheidungen
5