JudikaturJustizRS0034265

RS0034265 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Oktober 2002

Auch eine sinngemäße Anwendung des § 1486 Z 5 ABGB, wie sie Klang (in Klang 2.Auflage VI 621) und Schubert (in Rummel, ABGB Rz 9 zu § 1486 Rdz 1) ungeachtet der taxativen Aufzählung des § 1486 ABGB für zulässig halten, müßte nach dem Wortlaut und dem erkennbaren Zweck dieser - ausschließlich auf Dienstgeberforderungen und Dienstnehmerforderungen abstellenden - Verjährungsbestimmung in jedem Fall auf Ansprüche aus abhängiger Arbeit für einen anderen beschränkt bleiben.

Entscheidungen
5