JudikaturJustizRS0034180

RS0034180 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Oktober 2010

Zu den "sonstigen Leistungen" zählen auch die Geschäftsbesorgung und die Ausführung von Aufträgen zB Provisionsansprüche der Banken für die Ausführung von Aufträgen ihrer Kunden, des Kommissionärs gegen den Kommittenten sowie Honorarforderungen der Architekten, der Finanzberater und Wirtschaftsberater, der Hausverwalter sowie Auslagenersätze.

Entscheidungen
6