Spruch Zur Frage der Ersitzung an burgenländischen Grundstücken. Die Ersitzung an einem öffentlichen Gut ist ausgeschlossen, wenn die Ausübung von Nutzungsrechten daran verboten ist. Entscheidung vom 16. Oktober 1963, 6 Ob 171/63. I. Instanz: Bezirksgericht Oberpullendorf; II. Instanz: Landesgericht Eise…
Text Die Klägerin ist alleinige Eigentümerin und Besitzerin der Liegenschaft EZ. 134 des Grundbuches der Katastralgemeinde K. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehört auch das Grundstück Nr. 33/1, Haus KNr. 58, samt Hof und Wirtschaftsgebäude. Das darauf befindliche Haus steht mit der Längsseite an der…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Es trifft zu, daß, wie das Berufungsgericht, gestützt im wesentlichen auf die Entscheidungen SZ. XXXI 71 und XXXII 64, ausführt, nach österreichischem Recht ein Eigentumserwerb an Grundstücken des öffentlichen Gutes möglich ist und daß daher auch an einem öffentlichen Weg der Er…