JudikaturJustizRS0034079

RS0034079 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2018

Die Aufzählung des § 1462 Satz 1 ABGB ist keineswegs vollständig, sondern führt nur beispielsweise an, welche Innehabungstitel eine Ersitzung jedenfalls ausschließen. Die mangelnde Eignung dieser Geschäfte, als Ersitzungstitel zu dienen, ergibt sich daraus, daß durch sie nicht Besitz, sondern nur Innehabung übertragen wird; gleiches gilt aber auch, wenn nur Rechtsbesitz, nicht aber Sachbesitz übertragen wird.

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