JudikaturJustizRS0033932

RS0033932 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 2010

§ 1440 ABGB kommt zwar nach herrschender Rechtsprechung (SZ 18/156 ua) bei Mandatverhältnissen im allgemeinen nicht zur Anwendung, dies gilt aber dann nicht, wenn die betreffenden Beträge vom Machthaber zu einem ganz bestimmten Zweck übernommen wurden.

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8