RS0033920 – OGH Rechtssatz
RS0033920 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine der Höhe nach unbestimmte und allenfalls erst zu erwartende Wertersatzstrafe ist zur Aufrechnung nicht geeignet.
RS0033920 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine der Höhe nach unbestimmte und allenfalls erst zu erwartende Wertersatzstrafe ist zur Aufrechnung nicht geeignet.