Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 23.052,15 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin Umsatzsteuer von S 2.095,65, keine Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Gerlinde T*** (in der Folge als Gemeinschuldnerin bezeichnet) ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1132 KG Wetzelsdorf, in deren Lastenblatt unter anderem das Pfandrecht für eine Forderung der V***- und F*** der Stadt Graz Gesellschaft mbH bis zum Höchstbetrag von S 3,400…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Hinblick auf die Höhe des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, ohne die im § 503 Abs 2 ZPO normierte Einschränkung der Revisionsgründe zulässig, sachlich aber nicht berechtigt. Soweit die Beklagte mit ihren Revisionsausführungen nicht von den Festste…