Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit S 27.471,45 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin die Barauslagen S 6.000, , die Umsatzsteuer S 1.951,95) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war mit der am 2. Juli 1981 verstorbenen Hedwig F***** 27 Jahre lang verheiratet. Hedwig F***** errichtete am 28. Jänner 1981 ein notarielles Testament, in dem sie den Kläger gemäß §§ 768 und 769 ABGB enterbte und ihre Schwester, Gertrude S*****, zur Alleinerbin einse…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Beklagtem macht zunächst geltend, daß das berufungsgerichtliche Verfahren mangelhaft sei. Dies ist jedoch nicht richtig, was nicht näher zu begründen ist (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die Rechtsrüge führt die Beklagte zunächst dahin aus, daß der Kläger nach seinem Standp…