Spruch Der Revision der klagenden Partei wird teilweise Folge gegeben, jener der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidung der Vorinstanzen wird dahin abgeändert, dass sie unter Einschluss der unangefochtenen Teile zu lauten hat: „Die Forderung der klagenden Partei besteht mit S 92.858,-…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin kaufte und übernahm am 2.9.1985 vom Beklagten das Reitpferd „Komet“ und bezahlte den Kaufpreis von S 60.000,--. Im Verfahren 19 Cg 49/86 des Landesgerichtes für ZRS Wien begehrte die Klägerin mit Klage vom 20.2.1986 die Aufhebung des Kaufvertrages und brachte hiezu …
Rechtliche Beurteilung Vorerst ist darauf zu verweisen, dass der Beklagte in der Rechtsmittelerklärung zwar ausführt, die angefochtene Entscheidung ihrem gesamten Umfang nach anzufechten, das Rechtsmittel enthält jedoch nur Ausführungen zur einredeweise geltend gemachten Gegenforderung, so dass auch nur hierauf einzugehen…