JudikaturJustizRS0033441

RS0033441 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2017

Für den Übergang nach § 1422 ABGB ist wesentlich, dass vor oder bei der Zahlung vom Gläubiger die Abtretung seiner Rechte verlangt wird. Eine später abgegebene Abtretungserklärung hat nur deklarativen Charakter.

Entscheidungen
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