Spruch I. Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 589,52 EUR (darin 98,25 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen. II. Die Revision der beklagten Partei wird zurückgewiese…
Text Entscheidungsgründe: Der vormalige Kläger und nunmehrige Gemeinschuldner sowie sein Geschäftspartner, die gemeinsam ein Unternehmen betrieben, kauften mit Vertrag vom 25. 4. 1996 eine Liegenschaft in Götzis um 400.000 S. Sie sollten je zur Hälfte Miteigentum am Kaufobjekt erwerben. Vereinbart wa…
Rechtliche Beurteilung A. Prozessuales 1. Einmaligkeit und Rechtzeitigkeit der Rechtsmittelhandlung 1. 1. Nachdem beide Parteien Anträge gemäß § 508 Abs 1 ZPO in Verbindung mit ordentlichen Revisionen eingebracht hatten, berichtigte das Berufungsgericht sein Urteil vom 19. 12. 2000 im Spruch und in den Entscheidungsgr…