JudikaturJustizRS0033348

RS0033348 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. April 2010

Das in vielen Belangen von dem "konservativen" Seerecht beeinflusste Binnenschifffahrtsrecht sieht lediglich die adjektizische Haftung des Schiffseigners vor, die darüber hinaus noch auf Schiff und Fracht beschränkt ist.

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