Spruch Mit der Vorschrift des § 3 BSchG wurde nicht eine selbständige Deliktsklage gegen den Schiffseigner geschaffen, die nur vor dem Nachweis eines Dienstverschuldens der Schiffsbesatzung abhinge. Der Gedanke des Gesetzes ist vielmehr nur, die Haftung des Schiffseigners zu begrunden, wenn dem geschädigte…
Text Der Kläger, ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, fuhr am 27. Juli 1972 in einem gemieteten, von seiner Ehegattin gelenkten Elektroboot auf dem Traunsee im Bereich von Gmunden. Rudolf H lenkte dort zur selben Zeit ein Motorboot der Beklagten (Republik Österreich). Er befand sich als …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die für die Behandlung der vorliegenden Revision wesentlichen Rechtsausführungen des angefochtenen berufungsgerichtlichen Teilurteiles lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: Ob das Binnenschiffahrtsgesetz, ähnlich dem EKHG als Spezialnorm gegenüber dem AHG angeseh…