Spruch Vermögen im Sinne des § 1409 ABGB ist diejenige Sach- und Rechtsgesamtheit, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung im konkreten Fall als der im wesentlichen gesamte Güterstand des Überträgers anzusehen ist. Von einer Vermögensübernahme im Sinne dieser Gesetzesstelle kann erst dann gesprochen we…
Text Die klagende Bank hat 1973 die Anschaffung einer Registrierkasse durch die Mutter des Beklagten dadurch finanziert, daß sie zu Lasten eines ihr gewährten Kredites die Kaufpreisforderung der Verkäuferin einlöste. Die Registrierkasse war für das von der Käuferin damals betriebene - und 1974 von ihr st…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Zunächst ist dem Berufungsgericht in der Ansicht beizustimmen, daß eine Haftung des Beklagten aus dem Tatbestand Übernahme eines Unternehmens im Sinne des § 1409 ABGB schon deshalb nicht abgeleitet werden kann, weil die dazu vom Gesetz geforderte Beziehung der Schuld zu dem von …