RS0033152 – OGH Rechtssatz
RS0033152 – OGH Rechtssatz
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Die subjektive Voraussetzung für die analoge Anwendung des Haftungstatbestandes Übernahme eines Vermögens nach § 1409 ABGB auf Fälle des rechtsgeschäftlichen Erwerbs von in ihrem wirtschaftlichen Wert nicht unbedeutenden Einzelgegenständen eines Schuldners ist von dem Gläubiger, der die Haftung des Übernehmers in Anspruch nimmt, zu behaupten und zu beweisen, sofern der Übernehmer nicht zum in § 187
3. Teilnov und § 32 KO genannten Personenkreis gehört.