Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei hat der klagenden Partei die mit 20.121 S (darin 3.353,50 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die mit 27.740 S (d…
Text Entscheidungsgründe: Der Vater des Beklagten hatte bis zur Konzessionsniederlegung im Jahr 1987 ein Unternehmen für Hoch , Tief und Stahlbetonbau. Er führte im Auftrag der Klägerin im Jahr 1984 Baumeisterarbeiten durch, die Verputzarbeiten durch einen Subunternehmer. Es war eine Gewährleistungsf…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. Die Gläubigerschutzbestimmung des § 1409 ABGB normiert den gesetzlichen Schuldbeitritt des Übernehmers eines Unternehmens. Das Unternehmen ist ein Haftungsfonds des Schuldners, der den Gläubigern nicht entzogen werden darf (SZ 68/18). Aus den Feststellunge…