Spruch Zur Einbringung von Mietrechten in eine OHG. Entscheidung vom 30. September 1953, 1 Ob 711/53. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Die beiden Untergerichte haben festgestellt, daß der Kläger gemeinsam mit der Verlassenschaft Hans F. Mieter der Geschäftslokalitäten im Hause Wien, VII., M.straße 88 a, II. Stiege, top B und top 2 A ist, daß aber der Beklagten Mietrechte an diesen nicht zustehen. Der Oberste Gerichtshof gab der Rev…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Es besteht darüber Einigkeit, daß früher eine offene Handelsgesellschaft Hans F. Co. mit dem Kläger und Hans F. als Gesellschafter Mieter der genannten Geschäftslokalitäten war. Das Erstgericht hat festgestellt, daß die genannten Gesellschafter die Auflösung der Gesel…