JudikaturJustizRS0032818

RS0032818 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 2020

Das Anerkenntnis ist ein Feststellungsvertrag, in dem eine Partei durch einseitiges Nachgeben das von ihr bezweifelte Recht in vollem Umfang zugesteht.

Entscheidungen
30