RS0032818 – OGH Rechtssatz
RS0032818 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Anerkenntnis ist ein Feststellungsvertrag, in dem eine Partei durch einseitiges Nachgeben das von ihr bezweifelte Recht in vollem Umfang zugesteht.
RS0032818 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Das Anerkenntnis ist ein Feststellungsvertrag, in dem eine Partei durch einseitiges Nachgeben das von ihr bezweifelte Recht in vollem Umfang zugesteht.