JudikaturJustizRS0032621

RS0032621 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 2019

Das Anerkenntnis muss als zweiseitiges Rechtsgeschäft gegenüber dem anderen Vertragsteil erklärt oder wenigstens für ihn bestimmt und von ihm angenommen werden.

Entscheidungen
15