Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie einschließlich der bestätigten Teile insgesamt zu lauten haben: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei EUR 37.741,40 samt 4 % Zinsen seit 17. 2. 2000 binnen 14 Tagen zu bezahlen…
Text Entscheidungsgründe: Die am 9. 2. 1944 geborene Klägerin, die bis zum Jahr 2000 als Zahnärztin tätig war, hatte ab 14. 12. 1998 bei der Beklagten eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Jahressumme von S 2,880.000, - (EUR 209.297,76), ds S 8.000, - (EUR 581,38) pro Tag, abgeschlossen. D…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig und teilweise auch berechtigt. Nach § 16 Abs 1 VersVG (dem Art 9 der ABU 1996 entspricht) hat der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblic…