Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht, jener der klagenden Partei hingegen wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes, das im übrigen Umfang bestätigt wird, sowie das erstgerichtliche Urteil werden im Ausspruch über das Zinsenbegehren, das berufungsgerichtliche Urteil auch im Kost…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei gewährte einer Kommanditgesellschaft Kredit, für den die Beklagte die Haftung als Bürgin und Zahlerin für den Betrag von S 500.000 übernahm. Der Kredit haftet mit einem höheren Betrag als S 500.000 unberichtigt aus. Die klagende Partei begehrte die Verurteil…
Rechtliche Beurteilung A) Zur Revision der Beklagten: Nach wie vor beharrt die Beklagte auf ihrem schon bisher eingenommenen Standpunkt, die in ihrer von der klagenden Partei vorformulierten Bürgschaftserklärung aufgenommene Klausel, nach der die klagende Partei berechtigt ist, der Kreditnehmerin auch ohne Wissen der Bürg…