Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen vierzehn Tagen die mit 17.722,80 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 2.953,80 S Umsatzsteuer) zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger und sein Sohn Mag.Wilfried L*** hafteten als Bürgen für einen von einer GesmbH bei der beklagten Partei aufgenommenen Kredit und wurden auf Grund eines von ihnen unterfertigten und von der beklagten Partei ausgefüllten Blankowechsels mit Wechselzahlungsauftrag vom 16…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist nicht berechtigt. Unter dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens bekämpft der Kläger größtenteils unzulässigerweise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Das Berufungsgericht hat genau begründet, warum es die Feststellungen des Erstgericht…