JudikaturJustizRS0032445

RS0032445 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Oktober 2014

Die Nichtigkeit oder Anfechtung des Neuerungsvertrages läßt die alte Verbindlichkeit grundsätzlich wieder aufleben, doch erlischt eine Widmungserklärung, die sich auf eine aus dem nichtigen Rechtsgeschäft abgeleitete Forderung bezieht.

Entscheidungen
4