RS0032445 – OGH Rechtssatz
RS0032445 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Nichtigkeit oder Anfechtung des Neuerungsvertrages läßt die alte Verbindlichkeit grundsätzlich wieder aufleben, doch erlischt eine Widmungserklärung, die sich auf eine aus dem nichtigen Rechtsgeschäft abgeleitete Forderung bezieht.