Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Erstantragsteller ist schuldig, der Erstantragsgegnerin die mit 418,78 EUR (darin enthalten 69,80 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Erstantragsteller ist Hauptmieter einer Wohnung im Haus S*****gasse 32, *****, die Zweitantragstellerin Hauptmieterin einer Wohnung im Haus S*****gasse 36, *****. Die Erstantragsgegnerin (in der Folge der Einfachheit halber „Antragsgegnerin“) ist Eigentümerin der Häuser S*****gasse 3…
Rechtliche Beurteilung 1.1. § 21 MRG stellt einen Katalog jener vom Vermieter aufgewendeten Kosten auf, die als Betriebskosten auf die Mieter eines Hauses überwälzt werden dürfen. Diese Aufzählung ist taxativ (RIS Justiz RS0069690). 1.2. Zu den nach § 21 MRG auf die Mieter überwälzbaren Betriebskosten zählen auch die im …