JudikaturJustizRS0032425

RS0032425 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 2015

Das Anerkenntnis des Masseverwalters ist eine an das Konkursgericht gerichtete Prozesserklärung; es darf - vergleichbar mit dem Anerkenntnis im Zivilprozess - weder mit dem "konstitutiven Anerkenntnis" (dem Anerkennungsvertrag) noch mit dem "deklarativen Anerkenntnis" (einer bloßen Wissenserklärung) verwechselt werden.

Entscheidungen
3