Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird hinsichtlich der Stattgebung des Unterlassungsbegehrens bestätigt, im übrigen aber dahin abgeändert, daß das auf Widerruf rufschädigender, wahrheitswidriger Tatsachenbehauptungen gerichtete Klagebegehren abgewiesen wird. Die…
Text Entscheidungsgründe: Der Sohn des Beklagten war im Herbst 1994 Schüler der ersten Klasse einer Hauptschule, an welcher der Kläger als Lehrer beschäftigt war. Der Kläger begehrt, gestützt auf § 1330 ABGB, die Unterlassung und den Widerruf der unwahren Tatsachenbehauptungen, er habe im November 199…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig. Das Berufungsgericht ist in der Frage, ob der Widerruf rufschädigender Tatsachenbehauptungen auch bloß gegenüber dem verletzten Kläger begehrt werden könne, von der oberstgerichtlichen Rechtsprechung abgewichen. Die Revision ist auch teilweise berechtigt. In den Rechtsfr…