Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 3.559,32 EUR (darin 593,22 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der nunmehrigen Klägerin, die 2009 ihre Liegenschaft samt Wohnhaus an die Rechtsvorgängerin der Beklagten verkaufte, wurde im Kaufvertrag das Recht eingeräumt, nach Wohnungseigentumsbegründung die im Haus gelegene Wohnung top Nr 9 mit einer Nutzfläche von ca 250 m² zum Fix…
Rechtliche Beurteilung [10] Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, sie ist jedoch nicht berechtigt. [11] 1. Vorauszuschicken ist, dass der Beschluss des Erstgerichts, womit die Klageänderung für zulässig erklärt wurde, in Rechtskraft erwuchs. Infolge gänzlicher Berechtigung des Hauptbegehrens bedar…