JudikaturJustizRS0032280

RS0032280 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 2023

Bei einer Vermengung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen ist das Überwiegen dafür entscheidend, ob die Gesamtäußerung noch als Werturteil, oder ob sie als Tatsachenvorbringen angesehen werden muß.

Entscheidungen
10