JudikaturJustizRS0032198

RS0032198 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2020

Die Vertragsstrafe gebührt auch dann, wenn kein Schaden eingetreten ist. Ein sie übersteigender Schaden kann nur nach Art 8 Nr 3 der 4.EVHGB und dann begehrt werden, wenn die Konventionalstrafe bloß als Mindestersatz vereinbart wurde.

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