Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.489,86 EUR (darin 248,31 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin erbrachte über Auftrag einer Werkbestellerin Bauleistungen (insbesondere Fliesenleger- und Steinmetzarbeiten) bei deren Schwimmbad. Es kam dort zu ungleichmäßigen Absenkungen; die versuchte Sanierung, die zu einer Verformung des Badebeckens und zum Bruch des wenig e…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung erhobene Revision der Klägerin ist zulässig, aber nicht berechtigt: 1. Zur Haftung eines Sachverständigen für ein behauptetermaßen unrichtiges Gutachten hat sich der Oberste Gerichtshof bereits mehrmals geäußert (siehe nur die Nachweise in 3 Ob 170/16w) und darauf hingew…