JudikaturJustizRS0031970

RS0031970 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2017

Die Nichtöffentlichkeit ist nicht gewährleistet, wenn ein bevorrechteter Gläubigerschutzverband ein Mitteilungsblatt in großer Auflage an seine Mitglieder versendet und nach dem Inhalt der Mitteilung ("Schwarze Listen" insolvenzgefährdeter Personen) nicht annehmen kann, daß ihre Kenntnis auf den Kreis der Mitteilungsempfänger beschränkt bleibt. Daran kann auch der ausdrückliche Hinweis auf die Vertraulichkeit der Mitteilung nichts ändern, weil der Versender wissen muß, daß die geforderte Vertraulichkeit gar nicht gewahrt werden kann.

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