Rechtliche Beurteilung Da die Beurteilung der Wiederholungsgefahr - welcher nur für den Unterlassungs-, nicht aber für den Widerrufsanspruch Bedeutung zukommt (ÖBl 1992, 146) - von den Umständen des Einzelfalles abhängt, bildet sie, sofern, wie hier, keine völlige Verkennung der Rechtslage durch das Berufungsgericht vorl…