Spruch Eine vertrauliche Mitteilung an ein Kreditinstitut ist nicht öffentlich vorgebracht, mag sie auch innerhalb des Institutes mehreren Personen bekanntgeworden sein. Entscheidung vom 30. August 1962, 5 Ob 163/62. I. Instanz: Bezirksgericht Floridsdorf; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen…
Text Der Kläger verlangt vom Beklagten die Zahlung eines Betrages von 4000 S samt 4% Zinsen seit dem Klagstag mit der Begründung, der Beklagte habe durch unrichtige Angaben veranlaßt, daß ihm bei der Autokreditstelle des Gewerbeförderungsinstitutes der Gemeinde Wien ein Kredit gekundigt wurde. Er sei gen…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Meinung des Klägers, der Beklagte habe die Mitteilung öffentlich vorgebracht, kann nicht geteilt werden. Daß der Beklagte die Mitteilung gegenüber dem Außenbeamten der Kreditstelle wiederholte und daß die Kreditstelle durch den Außenbeamten Nachforschungen anstellen ließ, wo…